DIE STIFTUNG

Förderrichtlinien

 

Förderfähige Sachgebiete & Einrichtungen
Die Stiftung Mitteldeutsche Kinderkrebsforschung fördert Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Kinderkrebsheilkunde (pädiatrische Onkologie), durchgeführt an steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Fördergebiet
Die Fördertätigkeit der Stiftung erstreckt sich auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Antragsteller*innen müssen in diesen Bundesländern tätig sein und das geplante Projekt an Einrichtungen in dieser Region realisieren.

Inhalt & Form

  • Die Antragsteller*innen werden gebeten, ihr Projekt allgemeinverständlich zu formulieren.
  • Das Projekt sollte in seinen Teilschritten dargestellt und der geplante Ablauf dargelegt werden.
  • Bitte benennen Sie die vorgesehene Projektlaufzeit (Projektstart und Projektdauer).
  • Ordnen Sie das Vorhaben bitte in die aktuelle Forschungslandschaft und in den aktuellen Forschungsstand zum Thema ein.
  • Geben Sie Ihrem Antrag eine detaillierte Kostenaufstellung bei, ggf. untergliedert in Personal- und Sachkosten.
  • Informieren Sie uns darüber, ob Sie für das geplante Projekt weitere Förderungen beantragt haben und wie hoch in diesem Fall der Gesamtfinanzbedarf für das Vorhaben ist.
  • Die Anträge bitten wir uns elektronisch (per E-Mail an stiftung@kinderkrebsforschung.net) zur digitalen Weiterverarbeitung sowie ein Exemplar auf Papier mit den rechtsverbindlichen Unterschriften im Original zuzusenden.
  • Die Anträge nehmen wir in deutscher Sprache entgegen.

Publikation
Sollten Sie im Ergebnis Ihres Projektes eine Publikation ins Auge fassen, bitten wir darum, uns diese Publikation anzuzeigen und an geeigneter Stelle in der Publikation zu vermerken, dass das Projekt durch die Stiftung Mitteldeutsche Kinderkrebsforschung gefördert wurde. Sollte die Publikation online erfolgen, bitten wir unsere Stiftungswebsite unter www.kinderkrebsforschung.net zu verlinken. Das Stiftungslogo und Image-Grafiken stellen wir hierfür gern zur Verfügung.

Tierversuche
Sollte Ihr Projekt Tierversuche enthalten, ist das ausdrücklich anzuzeigen. In diesem Falle reichen Sie bitte mit Ihrem Antrag die entsprechenden Vertretbarkeitsnachweise der Tierversuchskommission Ihrer Fakultät/Einrichtung und der Aufsichtsbehörde des zuständigen Bundeslandes ein.

Zertifikate & Bestätigungen
Erfordert Ihr Projektantrag die Zustimmung der zuständigen Ethikkommission oder andere Beglaubigungen und Zertifikate, bitten wir Sie, diese Dokumente dem Antrag beizufügen.

Vorhaltezeit der Fördermittel
Der Projektstart für zugesagte Fördermittel muss binnen 12 Monaten erfolgen (ab Datum der Vertragsunterzeichnung zur Mittelbewilligung). Anderenfalls kann die Förderung widerrufen werden.

Umfang und Art des Ergebnisberichtes

  • Wir bitten bis drei Monate nach Projektende um Zusendung Ihres Ergebnisberichtes und eines Nachweises der Mittelverwendung (Finanzbericht/Buchhaltungsauszug).
  • Der Ergebnisbericht ist in deutscher Sprache zu verfassen und allgemeinverständlich zu halten, sodass die Stiftung diese Informationen für ihre Kommunikations- und Presse­arbeit verwenden kann.
  • Sollte Ihr Projekt eine mehrjährige Laufzeit aufweisen, erbitten wir jeweils zum 31. März den Zwischenbericht für das abgelaufene Kalenderjahr.

Kooperation zur Kommunikations- und Pressearbeit
Wir bitten geförderte Einrichtungen und Personen, nach entsprechenden Vorabsprachen (ggf. mit den zuständigen Pressestellen) für Interviews sowie für Foto- und Pressetermine zur Verfügung zu stehen.

Adressierung
Bitte richten Sie Ihren Antrag an:
Mitteldeutsche Kinderkrebsforschung
Stiftung für Forschung und Heilung
Peterssteinweg 5
04107 Leipzig

Weitere Auskünfte und Informationen
… erhalten Sie im Stiftungsbüro unter obiger Anschrift sowie unter:
Telefon: 0341 962 86 50
Telefax:  0341 962 86 51
E-Mail: stiftung@kinderkrebsforschung.net

Hier finden Sie unsere Förderrichtlinien als PDF-Dokument zum Herunterladen
(3 Seiten, DIN-A4, 251 KB)